Headless.li
HomePricingDocumentationContact us
Register Login
© 2026 gravity&storm GmbHAll rights reserved.
Privacy PolicyImprintTerms of Service
Kuglerstraße 16, 10439 Berlin Germany|[email protected]

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gravity & Storm GmbH

1. Vertragsverhältnis

1.1. Gegenstand, Geltungsbereich

1.1.1. Dieses Dokument enthält die allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB"), zu denen die Gravity & Storm GmbH („Gravity & Storm") gegenüber ihren Kunden die Software Headless.li (die „Software") und Support-Leistungen anbietet.

1.1.2. Diese AGB gelten auch wenn die Vertragspartner zukünftig Vereinbarungen über Leistungen der Gravity & Storm treffen, ohne dass Gravity & Storm erneut auf diese AGB verweist. Dies gilt insbesondere für Leistungsangebote, die von der Gravity & Storm erst zukünftig geschaffen werden. Gravity & Storm bietet ihre Leistungen dem Kunden nur auf Grundlage dieser AGB an.

1.1.3. Mit der Einbeziehung dieser AGB werden frühere Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gravity & Storm ersetzt.

1.1.4. Das Angebot von Gravity & Storm richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht abgeschlossen. Der Kunde sichert zu, die Leistungen nur für die eigene gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zu verwenden.

1.2. Regelungsbestandteile und Rangfolge

1.2.1. Der Vertragsinhalt wird vorrangig durch die im Angebot von Gravity & Storm getroffenen Festlegungen, anschließend durch die nachfolgend genannten Dokumente in absteigender Reihenfolge bestimmt:

  • Anlage Leistungsbeschreibung,
  • sonstige Leistungsbeschreibungen gemäß Ziffer 1.2.2,
  • diese AGB.

1.2.2. Sonstige Leistungsbeschreibungen ergeben sich aus den von Gravity & Storm zu einem Produkt oder einer Leistung vor oder bei Vertragsschluss dargestellten Merkmalen oder sonstigen Angaben zu einem Produkt oder einem Angebot, insbesondere aus Produktbeschreibungen, Anwenderdokumentationen sowie Preislisten von Gravity & Storm.

1.2.3. Die Leistungsbeschreibungen können insbesondere auch Umfang sowie Modalitäten der Leistungserbringung sowie Sicherheitsvorgaben für den Einsatz und die Bedienung der Produkte bestimmen. Leistungsbeschreibungen sind nur solche Informationen, die dem Kunden als Texte oder Bilder von der Gravity & Storm digital oder in Papierform bereitgestellt wurden. Mündliche Auskünfte stellen keine Leistungsbeschreibung dar, wenn sie nicht von Gravity & Storm in Textform bestätigt werden.

1.2.4. § 312 i) Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und Satz 2 BGB sind nicht anzuwenden.

1.3. Zustandekommen von Verträgen

1.3.1. Sofern über Internetseiten von Gravity & Storm Produkte oder Leistungen dargestellt und der Abschluss von Verträgen in Aussicht gestellt werden, handelt es sich im Zweifel nur um die Aufforderung zur Abgabe entsprechender Angebote durch den Kunden. Gravity & Storm behält sich vor, die Annahme eines Angebots des Kunden von der Prüfung der eigenen Lieferfähigkeit und der Bonität des Kunden abhängig zu machen oder selbst ein Angebot abzugeben. An eigene Angebote ist Gravity & Storm 5 Werktage gebunden, sofern diese als verbindlich bezeichnet sind und keine abweichende Bindungsfrist angegeben ist. Ansonsten sind Angebote von Gravity & Storm unverbindlich.

1.3.2. Ein Vertrag kommt spätestens zustande, wenn der Kunde das Angebot von Gravity & Storm in Textform annimmt oder Gravity & Storm dem Kunden den Zugang zur Software gemäß Angebot gewährt und der Kunde beginnt, die Software zu benutzen.

1.3.3. Von diesen AGB insgesamt oder teilweise abweichende Regelungen in AGB des Kunden erkennt Gravity & Storm nicht an, es sei denn, Gravity & Storm hat diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn Gravity & Storm in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden die Leistungen vorbehaltlos erbringt. Zur Zustimmung sind auf Seiten der Gravity & Storm ausschließlich die Geschäftsführung oder von dieser in Textform dazu bevollmächtigte Mitarbeiter befugt.

2. Technische Grundlagen

2.1. Gravity & Storm ist frei in der Umsetzung und Ausgestaltung ihrer Leistungen, soweit die Leistungsbeschreibungen keine konkreten Vorgaben enthalten. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich der Beachtung von Standards (z. B. DIN, ISO, BSI).

2.2. Die Nutzung der Leistungen von Gravity & Storm setzt die Erfüllung der technischen und sonstigen Voraussetzungen für die Nutzung der Leistungen, insbesondere die Anforderungen an IT-Ressourcen („Systemvoraussetzungen") durch den Kunden während der gesamten Vertragslaufzeit voraus. Gravity & Storm kann die Systemvoraussetzungen oder ergänzende Systemempfehlungen in die Leistungsbeschreibung oder Bedienungsanleitungen/Dokumentation aufnehmen. Diese werden dem Kunden über die Internetseiten von Gravity & Storm bereitgestellt. Von Gravity & Storm veröffentlichte Systemanforderungen sind unverbindliche Mindestanforderungen für eine Nutzung der Leistungen von Gravity & Storm zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

2.3. Die Systemvoraussetzungen werden von Gravity & Storm gemäß technischem Fortschritt oder aus Gründen der Sicherheit der Software von Zeit zu Zeit angepasst. Gravity & Storm sagt insoweit keine Beschaffenheit der Leistungen über die gesamte Vertragslaufzeit zu.

2.4. Es obliegt dem Kunden, die Systemvoraussetzungen vor Vertragsschluss und regelmäßig während der Vertragslaufzeit zu prüfen, diese vor der Inanspruchnahme der Leistungen zu schaffen und für die Dauer der Inanspruchnahme der Leistungen aufrecht zu erhalten und gegebenenfalls anzupassen. Weicht der Kunde von mitgeteilten Systemvoraussetzungen ab, obliegt es allein dem Kunden, die Kompatibilität zu prüfen und herbeizuführen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Zugang der Software in früheren Versionen oder auf Zugang mit nicht mehr dem Stand der Technik entsprechenden Ressourcen.

2.5. Von Gravity & Storm sind nur die ausdrücklich und konkret vereinbarten Leistungen geschuldet. Weitere Software, Hardware, Zugang, Telekommunikations- oder Datendienste, sonstige Dienste oder Gegenstände, die erforderlich sind, um die Leistungen von Gravity & Storm mit den Systemen des Kunden zu verbinden oder zu installieren oder die Leistungen von Gravity & Storm zu nutzen, sind vom Kunden auf eigene Kosten zu beschaffen und zu stellen.

2.6. Zur Nutzung der Software sind Schnittstellen zu den Datensystemen des Kunden und zu Frontendsystemen von Drittanbietern erforderlich. Gravity & Storm bietet die Verarbeitung von Daten über bestimmte übliche Standardprotokolle wie in der Leistungsbeschreibung angegeben an. Es obliegt dem Kunden zu prüfen, ob die von ihm verwendeten Datenschnittstellen und Geräte über die von Gravity & Storm angebotenen Schnittstellen kommunizieren können und die verwendeten Standardprotokolle implementiert haben. Ändert der Kunde oder ein angebundener Drittanbieter seine Schnittstelle, wird sich Gravity & Storm um eine entsprechende Anpassung der Software bemühen. Der Kunde erkennt jedoch an, dass die Umsetzung der Anpassung im Ermessen und unter Berücksichtigung der verfügbaren Kapazitäten von Gravity & Storm erfolgt und die Nutzung der Schnittstelle zeitweise beeinträchtigt sein kann. Gravity & Storm ist außerdem berechtigt, die Anpassung an die Änderungen der Schnittstelle nur gegen Zahlung einer Vergütung anzubieten oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn die Änderungen funktionale oder sehr umfassende Anpassungen erforderten. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn er das Angebot auf Anpassung gegen Vergütung nicht annehmen möchte; hierfür gilt eine Frist von 2 Wochen ab Zugang des Angebots. Die Parteien werden sich im Falle einer außerordentlichen Kündigung über eine angemessene Dauer bis zur Beendigung der Leistungen durch Gravity & Storm verständigen.

2.7. Gravity & Storm ist von eigenen (Nach-)Leistungspflichten und (Mangel-)Haftung befreit, soweit diese nicht nur unerheblich durch die Nichteinhaltung der Mindestanforderungen bedingt sind.

3. Softwarebereitstellung

3.1. Allgemeines

3.1.1. Headless.li ist eine Software zur Unterstützung von IT-Entwicklern bei der Erstellung, Pflege und dem Betrieb einer Website, die ein Headless Content Management System verwendet. Weitere Einzelheiten zu den Funktionalitäten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.

3.1.2. Die Software wird dem Kunden ab dem vereinbarten Bereitstellungszeitraum für die Laufzeit des Vertrags über Zugänge (Nutzeraccounts) zur Nutzung der Funktionalitäten der Software in einer von Gravity & Storm betriebenen Cloudinfrastruktur zur Verfügung gestellt (Software as a Service, „SaaS"). Gegenstand der Softwarebereitstellung ist jeweils der aktuelle Programmstand.

3.1.3. Die Nutzung der Software durch den Kunden erfolgt ausschließlich für die geschäftlichen Zwecke des Kunden und unterliegt den nachfolgenden Beschränkungen gemäß den Festlegungen in der Leistungsbeschreibung oder Preisliste:

  • Die Nutzung der Software kann ausschließlich durch die im Angebot festgelegte Anzahl registrierter Nutzer (Named User) erfolgen.
  • Der Kunde darf Nutzeraccounts ausschließlich zur Verfügung stellen für seine eigenen Mitarbeiter, Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen i.S.d. §§ 15ff. AktG, sonstige Dritte, insb. Dienstleister, sofern diese vertraglich auf die Einhaltung der Regelungen dieses Vertrags verpflichtet werden.
  • Mit der Software kann nur die im Angebot festgelegte Anzahl von Projekten/Vorgängen bearbeitet werden.
  • Die Anzahl der an die angebotenen Schnittstellen zu stellenden Anfragen (API Calls) ist auf die im Angebot festgelegte Anzahl beschränkt.
  • Die Menge der Daten, die über die bereitgestellten Schnittstellen zwischen Software und Kundenanwendungen übertragen werden, ist auf den im Angebot festgelegten Umfang beschränkt.

Der im Angebot enthaltene Nutzungsumfang stellt die Basis-Funktionalität der Software dar.

3.1.4. Überschreitet der Kunde bei der Nutzung der Software die im Angebot festgelegte Basis-Funktionalität oder den vereinbarten Umfang, ist der Kunde verpflichtet die zusätzlich genutzten Leistungen gemäß dem Preisverzeichnis in der jeweils aktuellen Fassung zu vergüten.

3.1.5. Gravity & Storm ist berechtigt, für den Betrieb der Cloudinfrastruktur externe Servicepartner einzusetzen. Gravity & Storm ist berechtigt, die Software durch eine oder mehrere Applikationen, auf einer oder mehreren IT-Ressourcen verteilt und mittels mandantenfähiger Installation für mehrere Kunden gleichzeitig zu realisieren (Cloud-Software).

3.1.6. Eine über die Kommentare und Erläuterungen in der Software selbst hinausgehende gesonderte Dokumentation zur Bedienung, Installation oder Anpassung ist bei Software nur geschuldet, wenn und soweit diese ausdrücklich vereinbart ist.

3.2. Nutzeradministration, Nutzeraccounts

3.2.1. Der Kunde registriert während der Laufzeit des Vertrags stets mindestens eine Person als Administrator der Software. Administratoren haben Befugnisse zur Verwaltung von weiteren Nutzern der Software (Hinzufügen, Löschen oder Sperren von Nutzern, Festlegung von Berechtigungsstufen) und zur Festlegung von Einstellungen der Software.

3.2.2. Der Kunde kann in Person seines Administrators Nutzer zur Software hinzufügen und diesen Nutzeraccounts zuweisen. Der Kunde stellt durch angemessene und geeignete Maßnahmen sicher, dass die seinen Nutzern zugewiesenen Nutzeraccounts vor Kenntnisnahme, Zugriff oder Zugang unbefugter Dritter geschützt sind und dass vom Kunden bzw. den Nutzern festgelegte Authentifizierungsmittel (z.B. Passwörter, Single-Sign-On) sicher sind.

3.2.3. Der Kunde ist verantwortlich für alle Aktivitäten, die unter seinen Nutzeraccounts stattfinden. Sofern der Kunde Anhaltspunkte für einen nicht autorisierten Zugriff auf Nutzeraccounts oder andere Beeinträchtigungen der Sicherheit der Software hat, wird er unverzüglich alle ihm selbst verfügbaren Mittel zur Beseitigung der Beeinträchtigung ergreifen (z.B. Sperrung von Nutzeraccounts, Änderung von Passwörtern) und Gravity & Storm über den Vorfall informieren.

3.3. Verfügbarkeit

3.3.1. Gravity & Storm gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software am geschuldeten Übergabepunkt von 98% im Jahresmittel. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums von Gravity & Storm. Maßgeblich für die Verfügbarkeit ist, dass die Software auf dem von Gravity & Storm verwendeten Server ablauffähig erreichbar ist.

3.3.2. Die Verfügbarkeit ist von Drittleistungen und Ereignissen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Gravity & Storm abhängig, für die Gravity & Storm nicht einsteht. Nicht zum Verantwortungsbereich gehören dabei insbesondere die Hard- und Software-Umgebung beim Kunden bzw. den Nutzern und die Übertragungswege und Ausfälle aufgrund von höherer Gewalt oder wegen Verschuldens Dritter oder Ursachen im Einflussbereich des Kunden oder eines Drittanbieters.

3.3.3. Zeiten der Nichterreichbarkeit, die durch die Durchführung erforderlicher Aktualisierungs-, Pflege- und Wartungsarbeiten an IT-Ressourcen entstehen („Downtimes"), mindern die Verfügbarkeit nicht. Gravity & Storm bemüht sich, Downtimes nach Möglichkeit in Zeiten geringer Auslastung zu legen und die Dauer von Downtimes auf weniger als 60 Minuten zu beschränken. Dies gilt nicht, wenn Maßnahmen zur Abwehr von konkreten Gefahren für die Sicherheit und Integrität der Systeme eine Downtime erfordern.

3.4. Servicezeiten, Störungsbearbeitung

3.4.1. Die Servicezeiten von Gravity & Storm sind Montag bis Freitag zwischen 10:00 und 16:00 Uhr, außer an Feiertagen. Entscheidend ist hierbei der Hauptsitz von Gravity & Storm.

3.4.2. Treten im Rahmen der Bereitstellung der Software technische Fehler auf, die den Zugang oder die Nutzung der Software beeinträchtigen, ist Gravity & Storm bemüht, diese innerhalb angemessener Frist unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation, insbesondere der Ursache, Schwere und Auswirkungen des Fehlers zu beseitigen.

3.4.3. Der Kunde kann Fehler per E-Mail oder im Self-Service-Portal von Gravity & Storm melden. Der Kunde gibt bei seiner Störungsmeldung alle ihm bekannten und für die Fehlerbeseitigung zweckdienlichen Informationen an. Vor der Meldung von Störungen, der Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen oder der Geltendmachung von Mängeln prüft der Kunde in zumutbarem Umfang die von Gravity & Storm bereitgestellten Bedienungsanleitungen/Dokumentationen und andere Informationen, insbesondere Hinweise zur Behebung von Störungen.

3.4.4. Gravity & Storm wird innerhalb von 6 Stunden nach Eingang der Meldung des Kunden zu den Servicezeiten auf die Meldung reagieren. Die Reaktion umfasst die Bestätigung des Fehlers, eine erste Diagnose und eine Rückmeldung zum weiteren Vorgehen. Die Fehlerbeseitigung kann im Einzelfall je nach Schwere des Fehlers längere Zeit in Anspruch nehmen. Sie kann auch dadurch erfolgen, dass Gravity & Storm zunächst eine Behelfslösung (Work Around) bereitstellt.

3.5. Änderungen, Neue Programmstände

3.5.1. Gravity & Storm ist jederzeit berechtigt, die Software zu verändern, zu erweitern oder anzupassen, insbesondere durch Updates, neue Versionen, Austausch von Software- oder Hardwarekomponenten. Solche Neuen Programmstände können auch dazu führen, dass sich die kundenseitig sicherzustellenden Systemvoraussetzungen an die Nutzung ändern. Updates können insbesondere auch Funktionalitäten betreffen, erweitern, einschränken oder entfernen.

3.5.2. Sofern Software-Komponenten automatisiert upgedatet werden obliegt es dem Kunden, anhand der Updateinformationen zu überprüfen, ob Updates für den Kunden relevante Änderungen enthalten. Zum Hinweis auf Änderungen durch Updates kann Gravity & Storm insbesondere auch auf digital zugängliche Informationen insbesondere im Internet verweisen.

3.5.3. Das manuelle Einspielen eines neuen Programmstandes erfolgt mit einer mindestens 14-tägigen Ankündigung. Gravity & Storm ist berechtigt, die Ankündigungsfrist herabzusetzen oder entfallen zu lassen, wenn und soweit Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Integrität der informationstechnischen Systeme von Gravity & Storm dienen und ein längeres Abwarten unangemessen erscheint. In diesen Fällen soll die Information umgehend nachgeholt werden.

3.5.4. Soweit der Kunde durch einen neuen Programmstand seine berechtigten Interessen unangemessen beeinträchtigt sieht, informiert er Gravity & Storm unverzüglich in Textform unter Darlegung der Unzumutbarkeit, um Gravity & Storm Gelegenheit zu geben, diese Auswirkungen zu mindern oder zu beseitigen. Zumutbar sind stets neue Programmstände, die die Funktionalität der Software erweitern oder die aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Integrität der informationstechnischen Systeme von Gravity & Storm erforderlich sind. Dem Kunden ist es im Zweifel zuzumuten, bezüglich seiner IT-Ressourcen den Stand der Technik herzustellen, wenn dies erforderlich ist, um einen neuen Programmstand zu nutzen. Ist dem Kunden das Einspielen eines neuen Programmstandes unzumutbar, kann er den Vertrag kündigen, andere Ansprüche stehen dem Kunden diesbezüglich nicht zu.

3.5.5. Neue Programmstände müssen nur bezüglich des zuletzt bereitgestellten Programmstandes kompatibel sein, es sei denn die Parteien haben ausdrücklich einen anderen Programmstand als Basis weiterer Updateleistungen vereinbart.

3.6. Software as a Service, Beschränkungen

3.6.1. Software und die zugehörigen Dokumentationen sind rechtlich geschützt. Urheberrechte und sonstige Leistungsschutzrechte, Patentrechte, Kennzeichenrechte (insb. Marken und Werktitel), alle sonstigen gewerblichen Schutzrechte und geistigen Eigentumsrechte an der Software und der Dokumentation, die Gravity & Storm dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung oder -durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Parteien ausschließlich Gravity & Storm zu.

3.6.2. Der Kunde erhält die nicht-exklusive, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrags begrenzte Möglichkeit, die Funktionalitäten der Software zu den vertraglich bestimmten Zwecken innerhalb der in Ziffer 3.1.3 bezeichneten Grenzen über das Internet zu administrieren oder sonst zu benutzen. Eine Überlassung der Software auf Rechnern des Kunden oder eine Herausgabe zur Installation auf eigenen oder Ressourcen bei Dritten erfolgt nicht; der Kunde erhält kein eigenes Recht an der Software. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, die Software herunterzuladen, zu speichern, zu vervielfältigen oder zu bearbeiten. Die Berechtigung zur Nutzung endet spätestens mit Ende der Laufzeit dieses Vertrags.

3.6.3. Dem Kunden wird kein Recht an der Software selbst eingeräumt. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, die Funktionsweise der Software oder der Tests im Wege des sog. reverse engineering zu untersuchen, zu dekompilieren, in seine Bestandteile zu zerlegen und/oder als Grundlage für die Erstellung eigener Softwareprogramme zu verwenden. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, ohne Absprache mit Gravity & Storm technische Belastungs- und/oder Penetrationstests der Systeme von Gravity & Storm durchzuführen. Etwaige gesetzliche Befugnisse bleiben unberührt.

3.6.4. Der Kunde ist außerhalb der in Ziffer 3.1.3 bezeichneten Grenzen nicht berechtigt, die Software ganz oder teilweise an einen Dritten weiterzugeben oder einem Dritten die Nutzung oder Benutzung zu gestatten oder die Software für einen Dritten zu nutzen. Eine Übertragung der Rechte des Kunden insgesamt oder teilweise sowie alle anderen Verwertungshandlungen, insbesondere die Vermietung, der Verleih und die Verbreitung in körperlicher oder unkörperlicher Form, sind nicht erlaubt.

3.6.5. Der Kunde hat sich Nutzungen von Dritten zurechnen zu lassen, wenn diese die dem Kunden zur Verfügung gestellten Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten verwenden, es sei denn, dies ist vom Kunden nicht zu vertreten. Dies gilt insbesondere für die Nutzung gesondert vergütungspflichtiger Leistungen.

4. Pflichten des Kunden, insbesondere Mitwirkungsleistungen

4.1. Die für den Kunden als Administrator registrierte Ansprechperson ist befugt, für den Kunden rechtlich verbindliche Erklärungen abzugeben.

4.2. Der Kunde hat seine bei der Registrierung im Kundenaccount angegebenen Daten, insbesondere seine Kontaktdaten stets aktuell zu halten. Soweit Änderungen auftreten, hat der Kunde die Angaben in seinem Account unverzüglich zu aktualisieren.

4.3. Der Kunde unterstützt Gravity & Storm unaufgefordert in zumutbarem Rahmen bei der Leistungserbringung, insbesondere indem er unverzüglich Anfragen beantwortet und die in den Leistungsbeschreibungen genannten Mitwirkungsleistungen erbringt. Auf eine absehbare Verzögerung der Mitwirkungsleistung oder sonstige Erschwernisse der Leistungserbringung aus seiner Sphäre weist der Kunde selbständig hin.

4.4. Der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzung der Software rechtskonform ist. Insbesondere garantiert der Kunde, dass die vertragliche Verwendung der von ihm eingestellten Informationen, Texte, Bilder etc. nicht gegen datenschutz-, wettbewerbs-, straf-, urheber-, marken-, kennzeichnungs-, patent-, arbeits- oder namensrechtliche Regelungen oder Vorschriften zum Jugendschutz verstößt oder sonst Rechte Dritter verletzt.

4.5. Dem Kunden obliegt die regelmäßige Sicherung seiner Daten, insbesondere vor allen Terminen zur Aktualisierung, Änderung oder Konfiguration der Software.

4.6. Es obliegt dem Kunden, die Zulässigkeit der beabsichtigten Verwendung der Leistungen und Leistungsergebnisse von Gravity & Storm und die Eignung für die beabsichtigte Verwendung insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht zu prüfen.

5. Unzulässige Nutzung

Unzulässig sind alle Nutzungen von Leistungen durch den Kunden, die die Vertraulichkeit oder Integrität der informationstechnischen Systeme von Gravity & Storm beeinträchtigen können. Unzulässig sind außerdem Nutzungen, die nicht den vertraglich bestimmten Zwecken der Leistungen dienen oder auf sonstige Weise gegen diesen Vertrag verstoßen.

6. Vergütung, Abrechnung

6.1. Die vom Kunden zu zahlende Vergütung besteht regelmäßig aus einer nicht von der tatsächlichen Nutzung oder dem Verbrauch abhängigen Vergütung (Grund-Gebühr) sowie einer von Nutzung und Verbrauch abhängigen Vergütung (Nutzungs-Gebühr). Die konkrete Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und ergänzend aus der allgemeinen Preisliste von Gravity & Storm.

6.2. Die Grund-Gebühr wird jeweils zum Beginn der Vertragslaufzeit fällig, soweit nicht abweichend im Angebot vereinbart. Die Nutzungs-Gebühr wird zum ersten Kalendertag nach Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraums fällig. Ist kein abweichender Abrechnungszeitraum vereinbart, ist dies der Kalendermonat.

6.3. Der Kunde wird Rechnungen von Gravity & Storm spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlen.

6.4. Erbringt Gravity & Storm auf Veranlassung des Kunden zusätzliche Leistungen, erhält Gravity & Storm hierfür eine Vergütung nach Aufwand zu den dann allgemeinen Sätzen von Gravity & Storm.

6.5. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle Preise als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.6. Die Parteien vereinbaren elektronische Rechnungstellung oder elektronische Übermittlung von Rechnungen nach Wahl von Gravity & Storm.

6.7. Gravity & Storm behält sich vor, die vereinbarte Vergütung eines Dauerschuldverhältnisses angemessen anzupassen mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen vor dem Wirksamwerden, sofern und soweit sich die der Preisbildung zugrundeliegenden Kalkulationsgrundlagen wie die Kosten für Personal, Material, Betrieb und Softwarewartung, staatliche/behördliche Steuern, Abgaben, Gebühren sowie Kosten von Drittbestandteilen geändert haben und nur soweit sich dadurch der Gesamtpreis verändert. Sobald sich die jährliche Vergütung um mehr als 5% erhöht, kann der Kunde den Vertrag zum Wirksamwerden der Preisanpassung kündigen. Die Kündigung ist spätestens 2 Wochen vor Wirksamwerden der Preisanpassung zu erklären. Gravity & Storm weist auf das Sonderkündigungsrecht in der Ankündigung der Preisanpassung hin. Sinken die in Satz 1 genannten Kalkulationsgrundlagen, kann der Kunde eine den sinkenden Kosten entsprechende Preissenkung verlangen. Der Kunde kann diesen Anspruch mit einer Frist von 6 Wochen geltend machen. Das jeweilige Recht zur (Änderungs-)Kündigung der Parteien bleibt von dieser Ziffer unberührt.

7. Zugangssperren

7.1. Gravity & Storm kann die Nutzung oder den Zugriff auf die Software vorübergehend oder dauerhaft untersagen oder sperren, wenn:

  • Anhaltspunkte für einen nicht autorisierten Zugriff auf Nutzeraccounts oder andere Beeinträchtigungen der Sicherheit der Software nach Ziffer 3.2.3 bestehen,
  • gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung nach Ziffer 3.6.3 und 3.6.4 verstoßen wird,
  • eine unzulässige Nutzung im Sinne von Ziffer 5 gegeben ist,
  • der Kunde sich mit der Zahlung der geschuldeten Vergütung in Verzug befindet. Dies gilt nicht bei unerheblichen Verzugsbeträgen in Höhe von bis zu 5% der auf die Leistung entfallenden Vergütung, bei zeitlichen Vergütungen bezogen auf einen Monat.

7.2. Gravity & Storm hat dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen, soweit dies zumutbar ist. Eine Nutzungsuntersagung oder Sperrung stellt nicht zugleich eine Kündigung des Vertrages dar. Nach Nutzungsuntersagung hat der Kunde Gravity & Storm die Einstellung der Nutzung schriftlich zu bestätigen. Der Anspruch von Gravity & Storm auf eine Vergütung für die vertragswidrige Nutzung und/oder etwaige weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedergewährung der Nutzung bzw. des Zugriffs, soweit er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige oder gefährdende Nutzung eingestellt und wirksame Maßnahmen gegen eine zukünftige Fortführung bzw. Wiederholung getroffen hat.

8. Haftung

8.1. Die nachfolgenden Regelungen zur Haftung und Gewährleistung der Gravity & Storm gelten für alle Schadensersatz-, Mangel-, oder an deren Stelle tretenden Ersatzansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung von Leistungen der Gravity & Storm unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z.B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, jegliche Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung etc.), nicht aber für Ansprüche des Kunden:

  • wegen Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch die Gravity & Storm oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die die Gravity & Storm eine Garantie übernommen hat,
  • die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Gravity & Storm oder ihrer gesetzlichen Vertreter beruhen, sowie
  • nach dem Produkthaftungsgesetz.

Für vorstehende Ausnahmen bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

8.2. Gravity & Storm haftet für eine grob fahrlässige Schadensverursachung ihrer Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für die Gravity & Storm vorhersehbaren Schadens.

8.3. Für leichte oder einfache Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen; dies gilt nicht bei Verletzung einer Kardinalpflicht. In diesen Fällen wird die Haftung beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

8.4. Soweit Gravity & Storm nach den vorstehenden Regelungen nur beschränkt haftet oder soweit entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare Schäden geltend gemacht werden, ist die Haftung von Gravity & Storm zusätzlich begrenzt auf den Vertragswert. Der Vertragswert berechnet sich aus der Summe der vom Kunden in den 12 Monaten vor Schadensereignis an den Anbieter zu zahlenden Vergütungen.

8.5. Die verschuldensunabhängige Haftung von Gravity & Storm im Bereich mietrechtlicher und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler wird ausdrücklich ausgeschlossen.

8.6. Gravity & Storm haftet nicht für Mängel angebundener Drittkomponenten, Eigensoftware des Kunden oder der für die Anbindung verwendeten Schnittstellen, sofern sie nicht von Gravity & Storm selbst bereitgestellt wurden.

8.7. Gravity & Storm haftet nicht für Pflichtverletzungen des Dritten gegenüber den Anbietern der angebundenen Drittkomponenten. Der Kunde hat in eigener Verantwortung zu prüfen, welche praktischen oder rechtlichen Folgen wie etwa zusätzliche Kosten, Funktionalitätsbeschränkungen, Sicherheitsrisiken oder etwaige Schäden die Anbindung an die Software auslöst.

8.8. Gravity & Storm ist nicht verantwortlich für die Daten des Kunden auf den angebundenen Drittkomponenten. Der Kunde hat selbst dafür zu sorgen, dass diese ausreichend gegen Zerstörung, Verlust, etc. gesichert sind und insbesondere regelmäßige Backups vorzunehmen.

8.9. Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Streik, Aussperrung, behördlicher Anordnungen, Naturkatastrophen, Epidemien oder Pandemien, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Netzinfrastruktur, Störungen im Bereich der Dienste von Carriern) hat Gravity & Storm nicht zu vertreten.

8.10. Gravity & Storm bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen, insbesondere hinsichtlich der Obliegenheiten des Kunden zur Datensicherung und zum Schutz vor Schadsoftware nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik.

8.11. Bei Verlust von Daten haftet Gravity & Storm nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist.

8.12. Für Ansprüche des Kunden gegen Organe oder Mitarbeiter der Gravity & Storm gelten die Regelungen dieser Ziffer 8 entsprechend.

9. Vertraulichkeit

9.1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich werdenden vertraulichen Informationen unbefristet geheim zu halten. Vertrauliche Informationen sind Informationen, die entweder als geschützt oder vertraulich markiert oder in anderer Weise gekennzeichnet sind, oder Informationen, die gemäß den Umständen ihrer Offenlegung von dem Empfänger vernünftigerweise als vertraulich erkennbar sind oder die Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 2 Nr. 1 GeschGehG sind.

9.2. Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, wenn und soweit die jeweiligen Informationen (i) allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden des Empfängers und ohne Verstoß gegen diese Geheimhaltungsverpflichtung allgemein bekannt werden, (ii) dem Empfänger zum Zeitpunkt der Übermittlung bereits bekannt sind, (iii) dem Empfänger von einem Dritten rechtmäßig bekannt oder zugänglich gemacht wurden oder werden, (iv) aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder vollstreckbarer behördlicher Verfügungen oder gerichtlicher Entscheidungen offengelegt werden müssen. Die andere Partei soll rechtzeitig vor der Weitergabe der Informationen an Dritte informiert werden.

9.3. Jeder Vertragspartner wird angemessene Vorkehrungen zur Sicherung der vertraulichen Informationen des jeweils anderen treffen, mindestens aber die nach § 2 Nr. 1 b) GeschGehG erforderlichen Maßnahmen. Jeder Vertragspartner wird vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei Organen, Mitarbeitern, Beratern oder Subunternehmern nur offen legen vorbehaltlich dieser Vertraulichkeitsverpflichtung, der die Empfänger dann entsprechend zu unterwerfen sind.

10. Datenschutz

10.1. Gravity & Storm verarbeitet personenbezogene Daten nur nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

10.2. Jede Partei stellt für die personenbezogenen Daten, für die sie Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts ist, die Rechtmäßigkeit der mit der Vertragsdurchführung verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge durch die andere Partei sicher.

10.3. Der Kunde übernimmt die Erfüllung aller datenschutzrechtlichen Informationspflichten, insbesondere aus Art. 13 oder 14 DSGVO, gegenüber Betroffenen aus der eigenen Verantwortungssphäre, insbesondere Mitarbeiter, für Verarbeitungen personenbezogener Daten durch Gravity & Storm zur Vertragsdurchführung.

10.4. Soweit Gravity & Storm personenbezogene Daten im Auftrag für den Kunden verarbeitet (Art. 28 DSGVO), schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach dem allgemein von Gravity & Storm verwendeten Muster.

11. Vertragslaufzeit, Kündigung, Beendigung des Vertrags

11.1. Der Vertrag beginnt spätestens mit Aufnahme der Nutzung der von Gravity & Storm bereitgestellten Leistungen und hat die im Angebot festgelegte Laufzeit („feste Laufzeit"). Sofern im Angebot keine Festlegung getroffen ist, beträgt die Laufzeit einen Kalendermonat. Für die feste Laufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

11.2. Der Vertrag kann ordentlich jeweils zum Ende der festen Laufzeit gekündigt werden, andernfalls verlängert sich der Vertrag jeweils um eine weitere feste Laufzeit. Die Kündigungsfrist beträgt:

  • eine Woche bei einer festen Laufzeit von einem Monat,
  • zwei Wochen bei einer festen Laufzeit von bis zu sechs Monaten,
  • einen Monat bei einer festen Laufzeit von bis zu zwölf Monaten.

11.3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Gravity & Storm liegt insbesondere dann vor, wenn Gravity & Storm die weitere Durchführung des Vertrags unzumutbar ist, weil:

  • der Kunde falsche Angaben gegenüber Gravity & Storm macht, die zu einer nicht nur unerheblich geringeren als der vertragsgemäßen Vergütung führen,
  • der Kunde die Software oder andere Leistungen in erheblichem Umfang unzulässig nutzt,
  • der Kunde mit der Zahlung der Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung entweder für zwei aufeinander folgende Monate oder in einem längeren Zeitraum als zwei Monate mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrags von mindestens zwei Monatszahlungen in Verzug ist.

11.4. Die Kündigung hat jeweils mindestens in Textform zu erfolgen.

11.5. Zugangsberechtigungen und Leistungsansprüche des Kunden werden mit Wirksamwerden der Kündigung entsprechend dem Umfang der Kündigung gesperrt oder eingestellt. Gravity & Storm ist berechtigt, unter der entsprechenden Kennung abgelegte Daten auf in der Verfügungsgewalt von Gravity & Storm stehenden IT-Ressourcen zu löschen. Der Kunde ist verpflichtet, Gravity & Storm zugleich mit der Kündigung darauf hinzuweisen, wenn eine Löschung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung nicht erfolgen soll.

11.6. Im Falle der Beendigung des Vertrages sind die von Gravity & Storm dem Kunden auf Zeit überlassenen Gegenstände auf Gefahr und Kosten des Kunden versichert und verfolgbar zurückzusenden.

11.7. Überlassene Dateien, Daten und Programme sowie Kopien davon sind vom Kunden zu löschen oder zu vernichten.

12. Änderungen der Regelungen

12.1. Gravity & Storm behält sich das Recht vor, diese AGB und Regelungen in den Leistungsbeschreibungen zu ändern oder zu ergänzen. Dasselbe gilt für die Höhe der Vergütung für die Produkte und Leistungen, wobei im Hinblick auf Voraussetzungen und Umfang der Vergütungsänderung die Regelungen der Preisanpassung nach Ziffer 6.7 gelten. Gravity & Storm wird den Kunden vor jeder Änderung oder Ergänzung unterrichten. Änderungen und Ergänzungen gelten durch den Kunden als angenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen nach Unterrichtung in Textform widerspricht. Auf die Folgen des Schweigens des Kunden wird Gravity & Storm den Kunden in der Benachrichtigung über die Änderung bzw. Ergänzung dieser AGB hinweisen. Sollte der Kunde den Änderungen bzw. Ergänzungen widersprechen, kann jede Partei diesen Vertrag kündigen. Die Kündigung kann von Gravity & Storm auch bereits bedingt auf diesen Fall gemeinsam mit der Benachrichtigung erklärt werden. Im Fall von nach geltendem Recht oder gerichtlicher oder behördlicher Anordnung zwingend erforderlichen Änderungen oder Ergänzungen der AGB können die vorstehend genannten Fristen auch kürzer sein.

12.2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

12.3. Diese Ziffer 12 gilt nicht für Anpassungen oder Änderungen der Leistungen von Gravity & Storm in Dauerschuldverhältnissen, die keinen wesentlichen Einfluss auf das Äquivalenzverhältnis haben. Insbesondere unberührt bleiben die Bestimmungen dieser AGB zu Änderungen der Systeme oder zu Änderungen der Leistungen durch Aktualisierungen.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Gravity & Storm an Dritte abtreten.

13.2. Ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen oder aufrechnen darf der Kunde nur mit Gegenforderungen, die unbestritten, schriftlich von Gravity & Storm bestätigt oder rechtskräftig festgestellt worden sind oder die dem Kunden im Rahmen der Mangelgewährleistung zustehen.

13.3. Erklärungen nach diesen AGB bedürfen der Textform (wie Fax, E-Mail), sofern nichts anderes vereinbart wurde.

13.4. Gravity & Storm ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

13.5. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) und solcher Vorschriften, die zur Anwendung ausländischen Rechts führen können.

13.6. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Hauptsitz von Gravity & Storm zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit. Dies gilt nicht, sofern ein abweichender ausschließlicher Gerichtsstand gesetzlich bestimmt ist. Außerdem bleibt Gravity & Storm berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

Anlage 1: Leistungsbeschreibung

Zur Nutzung der Software sind Schnittstellen zu den Datensystemen des Kunden und zu Frontendsystemen von Drittanbietern (siehe Anlage 2: Systemvoraussetzungen) erforderlich. Headless.li kommuniziert über die Schnittstelle GraphQL mit dem Backend (CMS).

Die Software Headless.li sind webbasierte Schnittstellen und Werkzeuge, welche Web-Entwickler bei der Erstellung und Pflege von Webseiten unterstützen. Zum Funktionalitätsumfang der Software gehören:

  1. Automatisierte Verknüpfung von Decoupled Systems: Headless.li unterstützt Web-Entwickler bei der Verknüpfung von unterschiedlichen Backend- und Frontend-Technologien.
  2. Automatisierte CMS Anfragen: Headless.li generiert automatisiert und dynamisch Anfragen an das Backend, basierend auf den im Frontend registrierten Web-Komponenten.
  3. Dynamisierung der Datenstruktur: Die Datenstruktur und Verknüpfung der Daten zwischen Headless CMS und Frontend werden aufbereitet, so dass ein Web-Entwickler, bei der Nutzung eines komponentenbasierten Ansatzes, nur Änderungen an den Web-Komponenten vornehmen muss. Dementsprechend sind keine Änderungen am Request ans Backend notwendig. Zusätzlich ermöglicht die Aufbereitung der Datenstruktur das parallele Arbeiten von mehreren Entwicklern gleichzeitig an einem Projekt, ohne dass es zu Problemen und/oder Verzögerungen bei Änderungen kommt, welche eine Synchronisierung zwischen Back- und Frontend notwendig machen.
  4. Komponentenbasierte Datenverteilung: Web-Komponenten erhalten ein Datenobjekt mit den für sie relevanten Informationen. Die Komponente muss nur ihren eigenen Level implementieren und kann z.B. Kind-Elemente in der Datenstruktur an den Headless.li Renderer zurückgeben, welcher diese wieder an die jeweils passenden Komponenten weiter verteilt.
  5. Entwickleroberfläche mit Visual Debugger: Headless.li stellt Web-Entwicklern eine Entwickler-Oberfläche als Chrome-Extension bereit, die es dem Entwickler erlaubt direkt im Browser die Verbindung zwischen Frontend-Komponenten und eingehenden Daten visuell darzustellen. Dies erlaubt dem Entwickler potenzielle Fehler-Quellen (sog. Bugs) schnell zu erkennen und zu beheben.
  6. Automatisches Mapping von Komponenten: Headless.li verknüpft automatisiert registrierte Komponenten der Website mit den Daten aus dem CMS und erlaubt somit die dynamische Generierung von Webseiten.

Der Leistungsempfänger ist dazu berechtigt die Software im Umfang des von ihm gebuchten Pakets nutzen. Eine Überschreitung der inkludierten Nutzungsmöglichkeiten führt zu einer zuvor vereinbarten Erhöhung der monatlichen Rechnungssumme. Weitere Informationen sind der Preisliste zu entnehmen.

Paket 1: „Coder"Paket 2: „Professional"Paket 3: „Agency"
Anzahl Projekte113
Anzahl Nutzer115
mtl. API Calls50.000250.0001.000.000
mtl. Bandbreite1 GB10 GB10 GB
Support LevelCommunity SupportCommunity Support + Professional SupportCommunity Support + Professional Support
Server-Locationweltweitweltweitweltweit
Schema-Drift protectionneinjaja
SSOneinneinnein

Die Software wird auf den Servern des Herstellerunternehmens „Microsoft Azure" betrieben und gewartet. Ein spezifischer Serverstandort kann ab dem Paket 3 „Enterprise" ausgewählt werden. Zugriff und Nutzung der Software durch den Leistungsempfänger erfolgen über das Internet unter Verwendung eines Internet-Browsers.

Anlage 2: Systemvoraussetzungen für die Nutzung von Headless.li

  • Zugang zum Internet
  • Aktueller Chrome Browser für die Debugger-Extension (min. Chrome Version 116)
  • Frontend Framework: React (min. Version 18) oder Angular (min. Version 16)
  • CMS-Backend: Drupal, DatoCMS oder Strapi

Anlage 3: Preisliste

Die monatlichen Kosten für die Nutzung von Headless.li ergeben sich einerseits aus einem fixen Kostensatz für das vom Kunden gewählte Nutzungspaket und andererseits aus variablen Kosten, die sich aus der Mehrnutzung über die vorgebenden Nutzungslimits der entsprechenden Nutzungspakete hinaus ergeben („Pay-as-you-go").

Paket 1: „Coder"Paket 2: „Professional"Paket 3: „Agency"Aufpreis bei Mehrnutzung
mtl. Basispreiskostenlos€29€299
Anzahl Projekte1 (keine Mehrnutzung möglich)13€29/weiteres Projekt
Anzahl Nutzer1 (keine Mehrnutzung möglich)15€9/weiteren Nutzer
mtl. API Calls50.000 (keine Mehrnutzung möglich)250.0001.000.000€9/weitere 250k API Calls
mtl. Bandbreite1 GB (keine Mehrnutzung möglich)10 GB10 GB€0,18/weiteres GB